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Klein Manhattan

Dem Stadtplanungsausschuss und dem Rat der Stadt Rösrath wurden die Planungen des Mietinvestors OSMAB in ihren Sitzungen am 26.04.2021 und 28.06.2021 vorgelegt. Daraufhin wurde in beiden Gremien beschossen, in ein Verfahren zu einem neuen Bebauungsplan (B-Plan) einzusteigen. Die Kosten für die Planungen übernimmt OSMAB. 

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siehe Link: Vorlagendetails - Provox IIP (ratsinfoservice.de)

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Beim Abgleich des heute gültigen rechtskräftigen Bebauungsplans mit den Entwürfen von OSMAB ergibt sich folgendes erstes Bild:

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  • Die Flächenverdichtung, also wieviel Prozent der gesamten Grundstücksfläche mit Wohngebäuden überbaut werden kann, soll von 40% (aktueller B-Plan) auf weit über 60% erhöht werden.

  • Damit ergibt sich die Erhöhung der Gesamtgeschossfläche (also die vermietbare Fläche von Vollgeschossen). Diese soll maximiert werden.

  • Drei Vollgeschosse mit Satteldach sind nur im direkten Kreuzungsbereich Kölner Str./Pestalozziweg erlaubt. Jetzt soll diese hohe Bebauung aber entlang der gesamten Kölner Str. erfolgen.

  • Der gültige Bebauungsplan sieht Satteldächer vor. Da Satteldächer nicht den Mietertrag maximieren, wird der Kunstgriff des Staffelgeschosses herangezogen, um noch mehr Geschossfläche herzustellen.

  • Entlang des Pestalozziwegs ist auch ein großer Bereich mit nur eingeschossiger Bebauung mit Flachdach vorgeschrieben. Dies wird vollkommen ignoriert. 

  • Entlang der Kölner Straße ist eine Tiefgarage mit Zufahrt seit 1981 im rechtsgültigen B-Plan eingetragen. Aber es ist keine Tiefgarage am Pestalozziweg erlaubt.

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Es stellen sich also viele Fragen, warum die Mitglieder im Stadtrat und im Stadtplanungsausschuss nicht eine vertiefte Diskussion geführt haben.

Ansicht OSMAB Klein Manhattan

Klein Manhattan: Die Ansicht zeigt sehr gut, dass die neue Skyline von Beton dominiert ist. Schön ist anders.

Ãœbersicht OSMAB Klein Manhattan

Laut Ratsunterlagen plant der Investor sechs einzelne Gebäude. Aber die Vogelperspektive zeigt deutlich, dass das Gebäude 5 aus zwei einzelnen Gebäuden besteht, die anscheinend aus baurechtlichen Gründen miteinander verbunden sind. Damit zählen wir sieben Gebäude.

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Das ist der zur Zeit rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 26 mit den Vorgaben: Allgemeines Wohngebiet (WA), Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,85, geschlossene Bauweise. Die Tiefgarage ist mit GGa im Untergeschoss entlang der Kölner Straße eingetragen (rote Umrandung). Die römischen Ziffern I,II,III geben die Anzahl der Vollgeschosse an. Die Gradzahlen (z.B. 25/35°) geben die vorgegebene Dachneigung an.

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Das ist der Antrag von Bürgermeisterin Bondina Schulze. 

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