Auf dem letzten Stadtplanungsausschuss am 30.05.2022 hat die Kommunalpolitik mit nur drei Gegenstimmen den bekannten Entwurf ohne Änderungen durchgewunken. Unsere Einwände und Sorgen wurden von den Politikern nicht berücksichtigt.
Es wird nun das gesetzliche Verfahren zur Offenlegung des neuen Bebauungsplans gestartet. Das bedeutet, dass seit dem 11.07.2022 der OSMAB-Entwurf des Bebauungsplans offengelegt wird und alle Bürger Stellungnahmen abgeben können. Die Frist dafür läuft am 19.08.2022 ab.
Die Unterlagen sind unter www.roesrath.de/buergerbeteiligung.aspx veröffentlicht.
Stellungnahmen können persönlich nach telefonischer Anmeldung unter 02205-802419 oder 022205-802409 zur Niederschrift gebracht werden, per Post oder per E-Mail unter planung@roesrath.de an die Verwaltung gesendet werden.
Wir bitten alle Mitglieder unsere Initiative, von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch zu machen. Bitte nehmen Sie Ihr Recht wahr, um der Kommunalpolitik deutlich zu machen, dass die Sorgen der Anwohner ernst zu nehmen sind. Der einfachste Weg ist, eine email an die Verwaltung zu schreiben.
Wir haben zur Unterstützung eine Anwaltskanzlei aus Köln beauftragt, uns bei der nun folgenden juristischen Auseinandersetzung zu unterstützen. Daher freuen wir uns, wenn Sie uns eine Kopie von Ihren Einwänden zur Verfügung stellen und uns darüber in Kenntnis setzen.
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